Therapieplatz

Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel drei Sprechstunden und bis zu vier sogenannte probatorische Sitzungen. Da eine Psychotherapie Vertrauen und ein gutes Bauchgefühl voraussetzt, sollten Sie in diesen ersten Sitzungen mich bzw. meine Kollegen als Therapeuteinnen „ausprobieren“.

Während dieser Termine bearbeite ich/wir die folgenden Punkte:

  • Biografische Anamnese
  • Exemplarische Betrachtung ausgewählter Probleme
  • Diagnosestellung

Sie entscheiden nach den Terminen, ob ich/wir zu Ihnen passen und Sie das Gefühl haben, bei mir/uns an der richtigen Adresse zu sein. Umgekehrt muss auch ich bzw. wir als Therapeutinnen prüfen, ob ich/wir Ihnen mit meinen/unseren menschlichen und professionellen Voraussetzungen helfen kann/können. Nach diesen probatorischen Sitzungen teile ich/wir Ihnen mit, welche psychische Störung vorliegt, ob deren Behandlung von der Krankenkasse bezahlt wird und wie meine/unsere Qualifikation hierfür aussieht. Wenn Sie und ich/wir die Therapie fortsetzen möchten, erfolgt die Beantragung der Therapie bei der Krankenkasse.