Kosten
Ich verfüge über eine Kassenzulassung und kann Psychotherapie regulär im Rahmen der Grundversorgung über die Gesetzlichen und Privaten Krankversicherungen abrechnen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist das Vorliegen einer seelischen Erkrankung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) und die bei uns grundsätzlich gewährleistete Behandlung nach den Psychotherapie-Richtlinien. Wenn Sie die Psychotherapie ohne vorliegende Erkrankung lediglich zur Lebensbegleitung, persönlichen Weiterentwicklung, Konfliktbewältigung oder zur Bewältigung allgemeiner Lebensprobleme möchten, müssen Sie diese im Rahmen eines Coachings selbst bezahlen.
Von mir werden folgende Patienten behandelt:
- Gesetzlich Krankenversicherte
- Privat Krankenversicherte
- Beihilfeberechtigte
- Selbstzahler