Kosten

Ich verfüge über eine Kassenzulassung und kann  Psychotherapie regulär im Rahmen der Grundversorgung über die Gesetzlichen und Privaten Krankversicherungen abrechnen. Voraus­set­zung für die Kosten­über­nahme ist das Vorliegen einer seelischen Erkrankung nach dem Sozialge­setzbuch (SGB V) und die bei uns grundsätzlich gewährleistete Behandlung nach den Psychothera­pie-Richtlinien. Wenn Sie die Psychotherapie ohne vorliegende Erkrankung lediglich zur Lebens­be­gleitung, persönlichen Weiter­entwicklung, Konflikt­bewältigung oder zur Bewältigung allgemeiner Lebensprobleme möchten, müs­sen Sie diese im Rahmen eines Coachings selbst bezahlen.

Von mir werden folgende Patienten behandelt:

  • Gesetzlich Krankenversicherte
  • Privat Krankenversicherte
  • Beihilfeberechtigte
  • Selbstzahler