Terminabsagen und Ausfallhonorar

Jedem kann es einmal passieren, dass er einen Termin nicht wahr­neh­men kann oder dieser im Stress des Alltags untergeht. Folgende Festlegungen gelten für diese Praxis:

  • Keine Kosten für den Patienten, wenn die Sitzung mindestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt wird.
  • Ausfallhonorar, wenn die Sitzung nicht wahrgenommen wird oder nicht mindestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt wird.